Zweck des Vereins ist die finanzielle, materielle und ideelle Förderung der Sanierung und Erhaltung des Kirchgebäudes in Langebrück. Der Verein verfolgt laut Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gründung erfolgte am 04.05.2010. Mitglieder können alle volljährigen Personen werden, die Interesse an der Erhaltung des Kirchgebäudes haben.
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Zweck des Vereins ist die finanzielle, materielle und ideelle Förderung der Sanierung und Erhaltung des Kirchgebäudes in Langebrück.
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